Mehrfamilienhaus am Abend mit beleuchtetem Treppenhaus, Eingangsbereich und TiefgaragentorAI

    Die externe Energieabteilung

    Allgemeinstrom wechseln
    für Ihre Hausverwaltung

    BIS ZU 30 % WENIGER STROMKOSTEN

    Ob Hausverwaltung, WEG oder Vermieter: Wir vergleichen den Allgemeinstrom Ihrer Objekte bei rund 40 Versorgern, übernehmen den Wechsel für alle Lieferstellen und behalten Ihre Verträge im Blick.

    Energie-Wechselservice

    TÜV Saarland
    Stiftung Warentest
    4,7 ★ Google
    Trustpilot 4,6 ★ (7.900 Bewertungen)
    400.000+ Wechsel

    Allgemeinstrom ohne Verwaltungsaufwand

    Treppenhauslicht, Aufzug, Lüftung und Tiefgaragentor laufen rund um die Uhr. Umso wichtiger, nicht im teuren Grundversorgungstarif zu stecken. Wir schreiben Ihren Bedarf bei rund 40 Versorgern aus, übernehmen den Allgemeinstrom-Wechsel und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.

    Bis zu 30 % Einsparpotenzial

    durch Bündelung Ihrer Abnahmestellen, eine optimierte Tarifauswahl und regelmäßige Überprüfung.

    Ohne separate Kosten

    Keine Servicepauschale und keine separate Rechnung: Wir werden vom Versorger vergütet.

    Wirtschaftlich nachweisbar

    Dokumentierte Ausschreibung je Objekt, die Ihnen eine belastbare Grundlage für Eigentümerversammlung und Betriebskostenabrechnung gibt.

    Jede Frist im Blick

    Rechtzeitig vor Ablauf jeder Kündigungsfrist prüfen wir den Markt erneut für Ihren gesamten Bestand.

    Ihre Ersparnis beim Allgemeinstrom berechnen

    Verschieben Sie Anzahl der Liegenschaften, Verbrauch und Einsparung pro Kilowattstunde. Wir zeigen Ihnen sofort, was das für Ihren Bestand im Jahr ausmacht.

    25
    1200
    3.000 kWh
    500 kWh20.000 kWh
    3,0 ct
    0,5 ct10,0 ct

    2.250 €

    90 €

    je Liegenschaft und Jahr

    75.000 kWh

    Gesamtverbrauch im Jahr

    Das entspricht rund 188 € pro Monat für 25 Liegenschaften. So entlasten Sie sich und Ihre Mieter direkt über die Nebenkosten.

    Beispielrechnung ohne Gewähr. Ihre individuelle Ersparnis hängt von Netzgebiet, aktuellem Vertrag, Verbrauchsstruktur und Vertragslaufzeit ab. Am größten ist das Potenzial bei Zählern in der Grund- oder Ersatzversorgung. WECHSELPILOT business übernimmt den Wechsel ab einem Gesamtbedarf von 50.000 kWh pro Jahr über alle Objekte; darunter wechseln Sie bequem über WECHSELPILOT.com.
    So funktioniert's

    ALLGEMEINSTROM WECHSELN IN 4 SCHRITTEN

    1

    Ihre Unterlagen

    Sie senden uns eine Liste Ihrer Objekte mit Zählernummern oder einfach die letzten Stromrechnungen.
    Unverbindlich
    Rechnung oder Zählerliste genügt
    2

    Bestandsanalyse

    Wir erfassen Verbräuche, Verträge, Laufzeiten und Fristen aller Abnahmestellen.
    Ab 50.000 kWh im Jahr in Summe
    Darunter über WECHSELPILOT.com
    3

    Ausschreibung & Abschluss

    Wir holen Angebote von rund 40 Versorgern ein und verhandeln für Sie. Mit Ihrer Zustimmung kündigen wir Ihren alten Vertrag und schließen den neuen ab.
    Rund 40 Versorger
    Sie entscheiden
    4

    Betreuung & Optimierung

    Neue Objekte, Verwalterwechsel, Vertragsende: Wir pflegen Ihr Portfolio fortlaufend und schreiben rechtzeitig neu aus.
    Fester Ansprechpartner
    Neue Objekte jederzeit
    Einmal beauftragt. Dauerhaft begleitet.Jetzt starten

    Strom für Hausverwaltungen, WEGs und Wohnungsunternehmen

    Energieeinkauf in der Wohnungswirtschaft heißt: viele Zähler, viele Vertragspartner, viele Fristen. Wir bringen Ordnung in Ihren Bestand, vom einzelnen Allgemeinstromzähler bis zum Rahmenvertrag.

    Strom für die Hausverwaltung

    Als Hausverwaltung kümmern Sie sich um den Allgemeinstrom vieler Eigentümer und Gemeinschaften? Wir bündeln den Stromeinkauf für Ihre Objekte und Lieferstellen in einer Ausschreibung. Entscheidend ist der Gesamtbedarf: Ab 50.000 kWh pro Jahr über alle Objekte betreuen wir Ihren Bestand individuell. Unter 50.000 kWh übernehmen unsere Kollegen von WECHSELPILOT.com den Allgemeinstrom-Wechsel für Sie.

    • Allgemeinstrom aller verwalteten Objekte
    • Bündelung ab 5 Lieferstellen
    • Ein Ansprechpartner, eine Fristenübersicht

    WEG: Strom wechseln ohne Aufwand

    Der Allgemeinstromvertrag einer WEG ist unabhängig von den Verträgen der einzelnen Wohnungen und lässt sich zum Vertragsende wechseln. Den Anbieterwechsel können Sie in vielen Fällen im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung umsetzen (§ 27 WEG). Maßgeblich sind Verwaltervertrag und Beschlusslage. Bei langen Laufzeiten oder Rahmenverträgen empfiehlt sich ein Beschluss der Eigentümerversammlung.

    • Angebotsvergleich als Vorlage für die Versammlung
    • Kündigung und Ummeldung übernommen
    • Wechsel ohne Versorgungsunterbrechung

    Energieeinkauf für die Wohnungswirtschaft

    Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften beschaffen Strom für Hunderte Abnahmestellen. Statt vieler Einzelverträge bündeln wir den Bedarf in einer strukturierten Ausschreibung – mit einheitlichem Stichtag, transparenten Konditionen und auf Wunsch Ökostrom.

    • Portfolio- und Rahmenverträge
    • Strom und Gas aus einer Hand
    • Ökostrom auf Wunsch

    DER STROM, DEN ALLE NUTZEN

    Allgemeinstrom versorgt die gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Gebäudes. Er wird über einen eigenen Zähler erfasst und läuft vertraglich auf Eigentümergemeinschaft, Vermieter oder Verwaltung.

    Was ist Allgemeinstrom?

    Allgemeinstrom (auch Hausstrom oder Gemeinschaftsstrom) ist der Strom für alle Anlagen, die nicht einer einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit zugeordnet sind. Das betrifft zum Beispiel Treppenhaus- und Außenbeleuchtung, Aufzug, Klingel- und Türanlagen, Lüftung oder die Tiefgarage. Wichtig: Der Betriebsstrom der Heizung zählt nicht dazu.

    • Eigener Zähler für Gemeinschaftsflächen
    • Für Mehrfamilienhäuser, WEGs und Gewerbeobjekte
    • Ökostrom ist ebenfalls möglich

    Was zeichnet einen guten Allgemeinstrom-Anbieter aus?

    Ein guter Allgemeinstrom-Anbieter überzeugt nicht nur mit einem niedrigen Arbeitspreis, sondern auch mit fairen Grundpreisen je Zähler, einer Preisgarantie und einer Abrechnung, die zur Verwaltung passt – etwa einer Sammelrechnung für mehrere Liegenschaften.

    • Faire Grund- und Arbeitspreise
    • Preisgarantie über die Laufzeit
    • Sammelrechnung für mehrere Objekte

    Warum ist Allgemeinstrom oft zu teuer?

    Nach Neubau, Eigentümer- oder Verwalterwechsel landen Allgemeinstromzähler häufig in der Grund- oder Ersatzversorgung. Weil die Kosten über die Nebenkosten weitergegeben werden, fallen hohe Preise oft lange nicht auf.

    • Zähler in der Grund- oder Ersatzversorgung
    • Automatische Vertragsverlängerungen
    • Viele Einzelverträge mit unterschiedlichen Fristen

    Allgemeinstrom-Vergleich: worauf achten?

    Beim Allgemeinstrom fällt der Grundpreis je Zähler stärker ins Gewicht als bei großen Verbrauchern. Wer Allgemeinstrom vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Arbeitspreis schauen, sondern die Gesamtkosten aller Abnahmestellen und die Vertragsbedingungen bewerten.

    • Arbeitspreis und Grundpreis je Zähler
    • Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist
    • Bündelung mehrerer Liegenschaften

    Wofür Allgemeinstrom anfällt

    Treppenhaus & Flure

    Beleuchtung, Bewegungsmelder, Notbeleuchtung

    Aufzug

    Antrieb, Steuerung, Notruf und Kabinenlicht

    Antenne & SAT-Anlage

    Gemeinschaftsantenne, Verstärker und Verteiltechnik

    Außenbeleuchtung

    Wege, Hof, Hauseingang und Müllplatz

    Tiefgarage

    Licht, Tor, Lüftung – zunehmend auch Ladeinfrastruktur

    Klingel & Türöffner

    Sprechanlage, Türöffner, Zugangskontrolle

    Wasch- & Trockenräume

    Gemeinschaftlich genutzte Geräte und Beleuchtung

    Lüftung & Technik

    Lüftungsanlagen, Rauchabzug, Hebeanlagen

    Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung

    Allgemeinstrom ist ein fester Posten in jeder Nebenkostenabrechnung. Das gilt für vermietete Objekte genauso wie für die WEG-Jahresabrechnung. Wenn Sie ihn sauber abgrenzen, nachvollziehbar verteilen und regelmäßig ausschreiben, haben Sie eine belastbare Grundlage für Rückfragen von Mietern sowie für die Eigentümerversammlung.

    Umlage auf Mieter

    Der Strom für gemeinschaftlich genutzte Anlagen gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählen etwa die Beleuchtung von Treppenhaus, Fluren und Außenanlagen oder der Betrieb des Aufzugs. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.

    Verteilt wird nach dem vereinbarten Schlüssel; ist nichts vereinbart, dann grundsätzlich nach Wohnfläche. In der Nebenkostenabrechnung erscheint der Allgemeinstrom je nach Anlage unter Beleuchtung, Aufzug oder als eigene Position „Allgemeinstrom“.

    § 556, § 556a BGB · § 2 Nr. 7 und Nr. 11 BetrKV

    Verteilung in der WEG

    In der Wohnungseigentümergemeinschaft trägt zunächst die Gemeinschaft die Kosten, denn die Anlagen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Über die Jahresabrechnung werden sie auf die einzelnen Eigentümer verteilt. Dies erfolgt standardmäßig nach Miteigentumsanteilen.

    Per Beschluss kann die Gemeinschaft einen anderen Schlüssel festlegen, zum Beispiel verbrauchsabhängig, wenn Zwischenzähler einzelne Verbräuche erfassen. Sofern Sie als Eigentümer vermieten, können Sie ihren Anteil anschließend über die Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen.

    § 16 Abs. 2 WEG

    Abgrenzung zum Betriebsstrom der Heizung

    Der Strom für Brenner, Umwälzpumpen und Regelung der Heizungsanlage ist Betriebsstrom. Er gehört nicht in die Position Allgemeinstrom, sondern in die Heizkostenabrechnung. Die saubere Trennung ist die häufigste Fehlerquelle in der Nebenkostenabrechnung.

    Allgemeinstrom

    • Treppenhaus- und Außenlicht
    • Aufzug
    • Tiefgaragentor, Klingelanlage

    Heizkosten

    • Heizungsbrenner und -steuerung
    • Umwälzpumpen der Heizung
    • Regeltechnik der Heizzentrale

    Heizkostenverordnung · Betriebskostenverordnung

    Was ein Allgemeinstrom-Wechsel in der Abrechnung ausmachen kann

    Mehrfamilienhaus mit Aufzug, 12 Wohneinheiten, 4.000 kWh Allgemeinstrom im Jahr:

    Grundversorgung (Beispiel 40 ct/kWh)1.600 € / Jahr
    Ausgeschriebener Tarif (Beispiel 25 ct/kWh)1.000 € / Jahr
    Ersparnis für das Haus600 € / Jahr
    Entlastung je Wohneinheitca. 50 € / Jahr

    Vereinfachte Beispielrechnung mit Arbeitspreisen inkl. aller Bestandteile, gleichmäßige Verteilung angenommen.

    Wirtschaftlichkeitsgebot: Vermieter und Verwaltungen müssen bei den Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein dauerhaft teurer Grundversorgungstarif kann beanstandet werden. Wer Allgemeinstrom regelmäßig vergleicht und bei Bedarf wechselt, kann die Wirtschaftlichkeit mit einem dokumentierten Angebotsvergleich belegen.

    Allgemeinstrom vergleichen

    ALLGEMEINSTROM IN ZWEI MINUTEN WECHSELN

    Wir vergleichen kostenlos und unverbindlich, welches Einsparpotenzial in Ihrem Bestand steckt.

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    Fragen zum Allgemeinstrom

    Ihre Frage ist nicht dabei? Weitere Antworten rund um Strom, Gas und Energiebeschaffung finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

    Alle Fragen ansehen

    Allgemeinstrom ist der Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und Anlagen eines Gebäudes – etwa Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Außenbeleuchtung oder Türsprechanlage. Er wird über einen separaten Zähler erfasst, der nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet ist.

    Die besten Chancen auf günstigen Allgemeinstrom haben Sie, wenn Sie ihn regelmäßig ausschreiben, statt Verträge automatisch verlängern zu lassen. Prüfen Sie zuerst, ob Zähler in der Grund- oder Ersatzversorgung laufen, dort ist das Einsparpotenzial am größten. Bündeln Sie danach möglichst viele Abnahmestellen in einer Ausschreibung.

    WECHSELPILOT business vergleicht rund 40 Versorger, übernimmt den Wechsel und schreibt vor jedem Vertragsende neu aus.

    Bei vermieteten Objekten wird Allgemeinstrom als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung verteilt. Dies erfolgt nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel, sonst nach Wohnfläche. In der WEG fließt er zunächst in die Jahresabrechnung und wird nach Miteigentumsanteilen oder einem beschlossenen Schlüssel auf die Eigentümer verteilt.

    Der Betriebsstrom der Heizung gehört nicht dazu, er wird über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.

    Den einen besten Anbieter gibt es nicht: Welcher Allgemeinstrom-Anbieter am günstigsten ist, hängt von Netzgebiet, Verbrauch, Anzahl der Zähler und Vertragslaufzeit ab. Ein Allgemeinstrom-Vergleich sollte deshalb immer die Gesamtkosten inklusive Grundpreis betrachten – und Konditionen wie Preisgarantie und Sammelrechnung.

    Wir vergleichen rund 40 Anbieter für Allgemeinstrom und stellen Ihnen die passenden Angebote transparent gegenüber.

    Zuerst prüft die Verwaltung Vertragsende und Kündigungsfrist des bestehenden Allgemeinstromvertrags. Dann werden Angebote eingeholt und verglichen. Je nach Verwaltervertrag und Laufzeit entscheidet die Verwaltung selbst oder legt den Vergleich der Eigentümerversammlung zum Beschluss vor. Der neue Anbieter kündigt anschließend beim bisherigen Versorger – die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.

    Mit WECHSELPILOT business müssen Sie sich um keinen dieser Schritte selbst kümmern.

    Vertragspartner ist in der Regel der Eigentümer bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung. Bei vermieteten Einzelobjekten schließt meist der Vermieter den Vertrag ab.

    Mit WECHSELPILOT business beauftragt die Verwaltung den Wechsel einmal zentral – wir kümmern uns um Ausschreibung, Kündigung und Neuabschluss für alle Objekte.

    Ja, Allgemeinstrom gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird über die Nebenkostenabrechnung verteilt. Vermieter müssen dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten: Unangemessen hohe Kosten, etwa durch einen dauerhaft teuren Grundversorgungstarif, können Mieter beanstanden.

    Ein dokumentierter Angebotsvergleich hilft, die Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar zu belegen.

    Das hängt stark von Größe und Ausstattung ab. Ein kleineres Mehrfamilienhaus mit Treppenhaus- und Außenbeleuchtung verbraucht oft nur einige hundert bis wenige tausend Kilowattstunden im Jahr. Mit Aufzug, Tiefgarage, Lüftungsanlage oder Ladeinfrastruktur steigt der Verbrauch deutlich.

    Einzeln betrachtet sind die Beträge pro Objekt oft überschaubar. Über einen ganzen Bestand summiert sich die Ersparnis jedoch schnell – vor allem, wenn einzelne Zähler in der Grund- oder Ersatzversorgung laufen. 

    WECHSELPILOT business übernimmt den Wechsel, wenn der Allgemeinstrombedarf aller Objekte zusammen bei mindestens 50.000 kWh pro Jahr liegt. Liegt Ihr Gesamtbedarf darunter, leiten wir Sie an WECHSELPILOT.com weiter – dort wechseln Sie ebenso bequem.

    Für jede Abnahmestelle benötigen wir die Lieferadresse, die Zählernummer bzw. Marktlokations-ID (MaLo-ID), den Jahresverbrauch sowie den aktuellen Versorger mit Laufzeit. All das steht auf der letzten Stromrechnung – eine Kopie genügt.

    Der Allgemeinstromvertrag läuft auf die Eigentümergemeinschaft bzw. den Eigentümer und bleibt bei einem Verwalterwechsel bestehen. Wichtig ist, Rechnungsanschrift und Ansprechpartner beim Versorger zu aktualisieren. Übernehmen Sie neue Objekte, prüfen wir die bestehenden Verträge und nehmen sie in Ihr Portfolio auf.

    Nein. Der Wechsel betrifft nur den Vertrag, nicht die Leitung oder den Zähler. Treppenhauslicht, Aufzug und Heizung laufen ohne Unterbrechung weiter.

    Peter Krause, Ansprechpartner bei WECHSELPILOT business

    NOCH FRAGEN OFFEN?

    Peter Krause begleitet Sie von der ersten Ausschreibung bis zum nächsten Vertragsende. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

    Peter Krause

    Senior Key Account Manager (B2B)